Gerechtigkeit?
Geschrieben von Liberty City-Team am 18. März 2009
Vor nicht langer Zeit rauschte es im Blätterwald, da wurde doch tatsächlich eine Kasserin entlassen weil sie einen Kassenbon unterschlug, Wert: etwa 2 Euro, eine Weile später traf es 2 Bäcker, Wert: Cent-Betrag, der Ausgang der Geschichte ist bekannt.
Jetzt aber, trotz Unterschlagung keine Kündigung.
Da hat ein leitender Mitarbeiter eines Krankenhauses in Cloppenburg, Peter Koschnik, mehr als 200.000 Euro unterschlagen, er wurde, wie man das auch erwartet, fristlos entlassen. So weit so gut? Nein, weit gefehlt, dieser Mann klagte vor dem Arbeitsgericht und bekam Recht, die Entlassung sei unwirksam befand das Gericht, allerdings muss er das Geld mit Zinsen zurückzahlen. So das Arbeitsgericht unter Vorsitz von Richterin Oppermann.
Da aber eine Wiedereinstellung nicht infrage kommt, man bedenke den Vertrauensverlust, wird dem armen Mann natürlich eine Abfindung angeboten.
Quelle. NwZ
Ich denke das ist doch eine vernünftige Lösung, erst den Arbeitgeber bestehlen, dann auf Wiedereinstellung klagen, aber doch lieber eine Abfindungssumme kassieren.
Der Voksmund sagt dazu : so stösst man sich gesund.